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10.04.2001, Aufhebung des Verbots der Zweckentfremdung von Wohnraum für Menden

Voraussichtlich im Juni wird die Neufassung der „Verordnung über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum“ in Kraft treten. Darauf weist der heimische Landtagsabgeordnete Hubert Schulte hin.

In dem Referentenentwurf des Städtebauministeriums steht die Stadt Menden nicht mehr auf der Liste. Der Wohnungsmarkt in Menden hat sich durch rege Neubautätigkeit so entspannt, dass diese Reglementierung aufgehoben werden kann.

Der Entscheidung des Ministeriums ist eine umfassende Beurteilung der Lage vor Ort voraus gegangen. Ohne ausreichende Versorgung breiter Bevölkerungsschichten mit Wohnraum wäre eine Aufhebung des Verbots nicht möglich gewesen.