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CDU
21.03.2002, Plenarrede zur EU-Richtlinie Luftqualität

Herr Präsident,
meine Damen und Herren,
die Überschrift des Antrages lautet - Wirtschaftsstandort NRW nicht gefährden. Wir teilen diese Befürchtung, dass es bei der Umsetzung der EU-Richtlinie zur Verbesserung der Luftqualität in deutsches Recht durch überzogene Forderungen und Auslegungen besondere Belastungen für die Unternehmen in Deutschland und ganz besonders in NRW kommen wird. Ich rufe in Erinnerung. Die europäische Union ist aus einer Wirtschaftsgemeinschaft entstanden. Auch heute hat die gemeinsame Wirtschaftspolitik in der EU eine große Bedeutung. Hinzugekommen sind weitere wichtige Felder wie die Umweltpolitik. Ziel der EU ist es, durch entsprechende Vorgaben, den EU- Richtlinien, für den gemeinsamen Lebens- und Wirkungsraum Europa für alle geltende Spielregeln aufzustellen. Eben für alle. Wir begrüßen jede Initiative, die zur Verbesserung der Lebensqualität führt. Doch wie sieht es mittlerweile aus? In Brüssel werden Richtlinien erarbeitet, die sind so schwammig, dass sie den Nationalstaaten einen breiten Raum für Interpretationen und Gestaltungsmöglichkeiten bei der Umsetzung lassen. So werden beispielsweise Übergangsvorschriften von den Staaten unterschiedlich definiert. Für den einen ist eine Übergangsfrist der Beginn zur Umsetzung, für den anderen ist es die Aufforderung nach Ablauf der Übergangsfrist mit der Umsetzung der Vorgaben zu beginnen. In Deutschland, so zeigen es viele Beispiele aus den unterschiedlichsten Handlungsfeldern, werden die Richtlinien verschärft ausgelegt. Mit diesem Vorgehen wird kein einheitlicher gemeinsamer Wirtschafts- und Lebensraum geschaffen. Dieses unterschiedliche Vorgehen führt zu einer Schräglage bei den Wettbewerbsbedingungen. Die Umsetzung der EU Richtlinie zur Sicherung der Luftqualität ist hierfür ein gutes Beispiel. Die EU verfolgt mit dem Zeitraum, der für die Umsetzung vorgesehen ist nämlich 2005 und 2010 ein längerfristiges Ziel. Langfristig soll die Luftqualität in ganz Europa auf ein höheres Niveau gebracht werden. Durch die Übernahme der Grenzwerte in die TA-Luft will Deutschland jedoch auch hier einen eigenen Weg gehen. Mit der Folge, dass die Genehmigungsverfahren für Anlagen erschwert werden. Die Grenzwerte bereits heute Gültigkeit bekommen. In dem Pressebericht "Bundesregierung beschliesst neue Regelungen zur Verbesserung der Luftqualität" wird der Bundesumweltminister wie folgt zitiert "Die Luftqualität in Deutschland hat sich in den vergangenen Jahren und Jahrzehnten sichtbar verbessert, nicht nur im Ruhrgebiet und im Chemiedreieck. Diese Erfolgsgeschichte wollen wir fortschreiben, indem wir anspruchvolle Standards einführen, die den vorsorgenden Umwelt- und Gesundheitsschutz gewährleisten und den fortentwickelten Stand der Technik berücksichtigen." Ein Hinweis darauf, wieviel in den vergangenen Jahren geleistet wurde und das NRW im Vergleich zu anderen europäischen Industriegebieten bei der Luftreinhaltung führend ist. Dieses Zitat zeigt aber auch eindeutig, dass die Bundesregierung das Ziel hat, über die Vorgaben der EU hinaus eigene höhere Standards festzulegen. Standards, die gerade in alten Industriegebieten wie dem Ruhrgebiet den erforderlichen Umstruktuierungsprozeß behindern und damit arbeitsmarktpolitische negative Folgen haben können.
Ist es das was wir wollen? Wir sagen nein.
Bei einer ständig steigenden Globalisierung der Wirtschaft und einem damit verbundenem schärfer werdendem Wettbewerb sind einseitige Belastungen der Wirtschaft nicht vertretbar.
Meine Damen und Herren,
Wir sind der Meinung ein deutscher Alleingang ist nicht angebracht. Lassen wir den anderen EU-Mitgliedern doch erstmal die Chance die Luftqualität in ihren Ländern auf deutsche Standards anzuheben. Wir sind überzeugt, dass unsere Unternehmen bei für alle gleichen und seien es noch so scharfe Umweltbestimmungen, wettbewerbsfähig sind. Es nützt uns garnichts, wenn die Industrie NRW meidet oder sogar verläßt. Wenn die Arbeitsplätze jenseits der Landesgrenze angesiedelt werden. Luft kennt keine Grenzen. Daher fordern wir die Landesregierung auf, sich in Berlin und, wir haben ja auch ein eigenes Europaministerium, vor allem in Brüssel dafür einzusetzen, dass für alle gleiche und faire Wettbewerbsbedingungen geschaffen werden. Dass die Standards, die erarbeitet werden klar und deutlich für alle festgelegt werden. Nur so lassen sich in Europa die Ziele - gleiche Wettbewerbschancen bei hohen Umweltstandards erreichen.