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CDU
23.01.2002, Bessere Finanzausstattung für die Feuerwehr gefordert

Die CDU-Landtagsfraktion hat einen Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes über den Feuerschutz und die Hilfeleistungen des Landes Nordrhein-Westfalen eingebracht. Ziel der Initiative ist es, das Aufkommen aus der Feuerschutzsteuer ausschließlich für den Brandschutz zu verwenden. Mit dieser Neuregelung soll verhindert werden, dass die Kommunen vom Land immer weniger Geld bekommen, um ihre Feuerwehr zu finanzieren.
„Wenn sich der Ausrüstungsstandard der Feuerwehr verschlechtert liegt es nicht an den Bürgermeistern, sondern an den zu geringen Fördermitteln des Landes. Die Hilfe des Landes für unsere Helfer dümpelt schon seit langem auf konstant niedrigem Niveau.“ begründet Hubert Schulte den Entwurf.
„Das Aufkommen aus der Feuerschutzsteuer ist von 1997 bis heute um rund 22,5 Prozent gesunken. Die Gründe für die Einbußen sind im Rückgang der Feuerrisikoversicherungen und dem wachsenden internationalen Wettbewerb zu suchen, dürfen aber nicht dazu führen, dass das Land die Städte und Gemeinden beim Feuerschutz im Regen stehen lässt. Wenn die Einnahmen aus der Feuerschutzsteuer sinken, muss das Land seine Zuweisungen an die Kommunen erhöhen.“ fordert der CDU-Politiker.
Doch das Gegenteil ist der Fall. Die rot-grüne Landesregierung beabsichtigt im Jahr 2002 die Zuschüsse auf unter 40 Millionen Euro sinken zu lassen. Es kann doch nicht sein, dass jeder fünfte Euro in den Katastrophenschutz fließt und zusätzlich aus der Feuerschutzsteuer noch das Institut der Feuerwehr finanziert werden muss. Diese Aufgaben sind aus den allgemeinen Haushaltsmitteln zu bestreiten.

Jeder Euro aus der Feuerschutzsteuer muss auch tatsächlich dem Brandschutz und damit den Feuerwehren zur Verfügung stehen. Das will die CDU-Landtagsfraktion mit der von ihr vorgeschlagenen Gesetzesänderung erreichen, die auch ein Ergebnis des Feuerwehrfachkongress der CDU im September 2001 darstellt. „Dort haben Brandschutzfachleute aus ganz Nordrhein-Westfalen, ob aus dem ehrenamtlichen oder hauptamtlichen Bereich, überdeutlich gemacht, dass zur Sicherstellung der Einsatzbereitschaft vor Ort eine ausreichende Finanzausstattung der Feuerwehren unabdingbar notwendig ist.“ so Schulte abschließend.

 

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