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CDU
25.04.2002, Plenarrede TA Luft

Hubert Schulte (CDU): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir halten diesen Antrag nach wie vor für aktuell, gerade vor dem Hintergrund, dass morgen im Bundesrat über die TA Luft beraten und dann wohl auch endgültig entschieden wird. Damit ist die heutige Debatte genau zum richtigen Zeitpunkt angesetzt, um nochmals darauf hinzuweisen, welche Wirkungen die entsprechenden Änderungen für unsere Industrie und das Gewerbe in Nordrhein-Westfalen haben. Unser Land steht im Wettbewerb mit den anderen Regionen und kann daher keinen Sonderweg einschlagen. Das gilt insbesondere nach den Erfahrungen, die wir mit den entsprechenden Verschärfungen gemacht haben.

In einer Stellungnahme des Deutschen Industrie- und Handelskammertages vom 8. Januar 2002 zu diesem Thema heißt es:

"Der DIHK unterstützt ausdrücklich die von dem vorliegenden Kabinettsbeschluss zur TA Luft angestrebte Erhöhung des Schutzniveaus für Mensch und Umwelt. Der Entwurf der TA Luft stellt jedoch in der jetzigen Form eine erhebliche Belastung für die Industrie der Bundesrepublik dar. Die wirtschaftlichen Konsequenzen sind für die deutsche Industrie kaum zu überschätzen. Wir möchten deshalb einige Kritikpunkte an der vorliegenden Fassung nennen."Dieses Zitat zeigt, dass der DIHK die EU-Richtlinie nicht ablehnt, sondern - aus unserer Sicht berechtigterweise - in einem vereinten Europa auch eine einheitliche Umsetzung der EU-Richtlinie einfordert. Der wichtigste der in der DIHK-Stellungnahme dann folgenden Änderungsvorschläge ist der generelle Vorschlag eines Verzichtes auf Immissionsobergrenzen.

Meine Damen und Herren, durch den vorliegenden Antrag ist erreicht worden, dass sich hier im Landtag im Laufe der Diskussion doch eine andere Sichtweise bei den Koalitionsparteien entwickelt hat.

(Beifall von Holger Ellerbrock [FDP])

Zu Beginn der Diskussion wurde noch die Vorreiterrolle von Nordrhein-Westfalen insbesondere und der Bundesrepublik insgesamt im Bereich des Umweltschutzes herausgestellt. Ohne es besonders zu betonen, wurde die zusätzliche Belastung unserer Industrie und damit die Gefahr des Verlustes von Arbeitsplätzen bewusst akzeptiert. Von der Industrie wurde die Befürchtung geäußert, dass durch eine strenge Koppelung von Anlagegenehmigungen an die Einhaltung der dann in der TA Luft festgeschriebenen Immissionswerte gerade in bestehenden Ballungsräumen mit den dort bereits vorhandenen Belastungen überhaupt keine Anlagenzulassungen erfolgen. Was das z. B. für das Ruhrgebiet bedeutet hätte, mag sich jeder selbst vorstellen.

In der letzten Wirtschaftsausschusssitzung wurde der Nachfolgeantrag zum heutigen Antrag behandelt. Herr Staatssekretär Hennerkes aus dem Wirtschaftsministerium erklärte, dass der vorliegende Antrag eigentlich gegenstandslos sei, weil die im Antrag aufgeführten Forderungen identisch mit den Vorstellungen der Landesregierung seien. Eine Aufforderung an die Landesregierung, dem Antrag entsprechend zu handeln, wäre daher nicht nötig. - Die Koalitionsfraktionen lehnten allein aus dem Grunde, dass die Landesregierung aufgefordert werden sollte, so zu handeln, den Antrag ab.

Meine Damen und Herren, der Landtag gibt die Richtung vor. Die Landesregierung hat die Vorgaben umzusetzen.

Gerade vor dem Hintergrund der bisher geführten Diskussion und angesichts der Art, in der die
Meinungsbildung bisher abgelaufen ist, sind wir der Meinung, dass der Landtag heute durch die Zustimmung zu dem vorliegenden Antrag eine klare Aussage treffen sollte. Wir bitten um Zustimmung.

(Beifall bei CDU und FDP)