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CDU

08.10.2009, Gesetz zur Abschaffung des Wasserentnahmeentgeltes

"Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren!

Frau Schulze hat die Frage gestellt, welche Botschaft mit diesem Gesetz verbunden ist. Frau Schulze, die Botschaft ist ganz klar: Wir halten Wort.

Ich rufe in Erinnerung: 2004, als das Wasserentnahmegesetz von der damaligen rot-grünen Koalition beschlossen wurde, wurde als Begründung immer der ökologische Nutzen angeführt.

Fakt ist aber: Die Einnahmen aus dieser Steuer unterliegen keiner Zweckbindung und fließen dem allgemeinen Haushalt zu. Es handelt sich also ganz klar um eine Sondersteuer, die als sogenannte Wassersteuer im allgemeinen Sprachgebrauch ist.

In Industrie und Mittelstand wird die Wassersteuer als willkürlich angesehen. Und Willkür in einem solchen Bereich führt dazu, dass ein Standort geschwächt wird.

Die jährlichen Einnahmen für den Landeshaushalt liegen bei ca. 86 Millionen €, Gelder, die von den Wassernutzern aufgebracht werden müssen. Wasser ist aber keine frei handelbare Ware. Es findet also keine Preisfindung am freien Markt statt. Jeder Haushalt hat nur einen Wasseranbieter und wird von diesem bedient. So konnten die Trinkwasserversorger aufgrund ihres Versorgungsmonopols die Mehrkosten problemlos an die Bezieher, vorwiegend Haushalte, weitergeben. Jeder Haushalt hat also im Jahr einige Euro zusätzlich zu zahlen.

Damals, nach kurzer öffentlicher Diskussion und Protest, wurde es an der Front still. Die privaten Wasserbezieher hatten eh keine Alternative und mussten den Preis des am Ort vorhandenen Anbieters schlucken. Der Wasserpreis wurde 2005 mit der Begründung der Einführung der Wassersteuer teilweise erheblich erhöht. Ob, was vielfach unterstellt oder zu mindest vermutet wurde, die Trinkwasserversorger die Gelegenheit genutzt haben, über die Wassersteuer hinaus Preisaufschläge zu realisieren, konnte nicht nachgewiesen werden.

Die Wassersteuer belastet aber auch das Gewerbe und den Mittelstand in NRW jährlich mit 40 Millionen €. Dabei ist die Belastung nicht gleichmäßig über alle Branchen und Betriebe verteilt. Bei einigen Betrieben sind jährlich Beträge in sechsstelliger Höhe fällig. Das sind auch für mittelständische Betriebe etwas größerer Art sicherlich bedeutende Ausgaben.

Meine Damen und Herren, bei den Beratungen zur Änderung des Gesetzes haben wir immer wieder darauf hingewiesen, dass durch die Wassersteuer kein zusätzlicher ökologischer Nutzen entsteht. Die tatsächliche Verbesserung des ökologischen Zustands unserer Gewässer in den letzten Jahren ist auf die unterschiedlichen Programme, Maßnahmen und Initiativen der Landesregierung zurückzuführen und hat mit der Wassersteuer nichts zu tun.

Auch die Reduzierung des Wasserverbrauchs in den Industriebetrieben ist unabhängig von dieser Steuer. So wurde in der Papierindustrie der Wasserverbrauch pro Kilogramm Papier bereits vorher, in der Zeit von 1974 bis 2001, also deutlich vor Einführung der Wassersteuer, von 47 l/kg auf 12 l/kg vermindert.

Meine Damen und Herren, wir haben uns vor der Wahl 2005 gegen die Wassersteuer ausgesprochen. Damit einhergehend war auch die Aussage zur Abschaffung.

Nach dem Kassensturz stellte sich leider heraus, dass die finanzielle Hinterlassenschaft von Rot-Grün deutlich schlechter ausfiel, als sie vorher, vor der Wahl, von Rot-Grün dargestellt worden ist.

Eine sofortige Streichung der Wassersteuer im Haushalt war daher nicht darstellbar. Wir

wollen aber auf Dauer keine Sondersteuer beibehalten. Daher haben wir den Weg gewählt, die Einnahmen über einen längeren Zeitraum abzuschmelzen:

Jedes Jahr 10 % sind im Landeshaushalt vertretbar. - Vielen Dank."

 

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