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CDU

12.11.2008, WIndkraftanlagen im Wald

"Herr Präsident! Meine Damen und Herren!

Wir haben heute die Situation, dass jede Stadt und jede Gemeinde für das eigene Gemeindegebiet die Planungshoheit hat. Dabei sind die bestehenden Gesetze zu beachten.

Entstehende Beeinträchtigungen in der Natur sind auszugleichen. Zwischen den öffentlichen Belangen ist abzuwägen. So kann eine Gemeinde in einzelnen Fällen, wenn der Wald bereits vorbelastet ist, in der Abwägung unter Umständen zu einer Ausweisung kommen. Ich gebe zu bedenken: Windkraftanlagen sind nach dem Baugesetzbuch privilegiert und somit, wenn keine Gründe dagegen sprechen, im Außenbereich zu genehmigen.

Nun kommt der Antrag der Grünen. Wenn man den Antrag liest, wird einem angst und bange. Windkraft soll im Wald zugelassen werden, und das ohne Wenn und Aber. Aus Ihrem Antrag können keine Einschränkungen entnommen werden. Diese eindeutige Forderung nimmt keine Rücksicht auf Belange des Natur- und Landschaftsschutzes. Dazu kann ich nur sagen: Mit uns nicht!

Ich stelle mir vor, wir würden diesem Antrag zustimmen. Die Folge wäre, dass wir in unseren Waldgebieten an vielen Stellen Windkraftanlagen zu bestaunen hätten. In den Mittelgebirgen Sauerland, Siegerland und Eifel – das sind die großen Waldgebiete – sind die Flusstäler weitgehend frei von Wald und daher von dem Antrag nicht erfasst. Aber an den Hängen und auf den Gipfellagen haben wir heute zum Teil herrliche, durchgehende Waldflächen. Hier wollen die Grünen Windkraftanlagen mit einer Höhe von 130 m und in einigen Jahren vielleicht von 200 m bauen? Unvorstellbar!

Für den Bau der Windkraftanlagen werden nicht nur die Aufstellflächen benötigt. Für den

Aufbau und die Wartung müssen witterungsfeste Zuwege geschaffen werden, keine einfachen Waldwege. Sie können schließlich eine teure Anlage bei einem Störungsausfall nicht so lange stehen lassen, bis mal wieder schönes Wetter ist. Doch die Verletzungen des Waldes sind noch vielfältiger. Für den Stromanschluss, für die Einspeisung ins Netz sind entsprechende Kabel zu verlegen. Bei Freileitungen sind Abstände zu dem Bewuchs rechts und links einzuhalten. Unter den Freileitungen ist der Bewuchs niedrig zu halten.

Da sich diese Investitionen besonders lohnen, wenn mehrere Windkraftanlagen zusammenstehen, gemeinsam erschlossen werden, können wir uns lebhaft vorstellen, was uns da erwartet.

Meine Damen und Herren,

eine solche Waldnutzung lehnen wir ab. Es würde auch den Zielsetzungen unserer Umweltpolitik widersprechen, einerseits ein Förderprogramm aufzulegen, um den ökologischen Wert des Waldes durch die Anpflanzung von Laubbäumen zu erhöhen, und gleichzeitig das Okay dafür zu geben, eine Vielzahl von Schneisen in diese Wälder zu schlagen.

Auch der Hinweis, dass man mit einer Öffnung der Wälder den durch „Kyrill“ geschädigten Bauern eine Einnahmequelle bieten würde, kann doch kein Grund für einen solchen Antrag sein.

Dass aufgrund der Einspeisevergütung der Bau von Windkraftanlagen für Investoren nach wie vor sehr interessant ist, steht außer Frage. Allein an dem Betrag für die Windkraftfläche, die in dem Antrag als Beispiel genannt wurde – 77.000 € jährlich –, lässt sich erahnen, wie stark der Druck auf die Waldfläche würde und wie es anschließend im Sauerland und in anderen Waldgebieten aussähe. Wir würden unsere Waldgebiete nicht wiedererkennen.

Hier soll durch einen Antrag der Grünen ihr Lieblingskind, die Windkraft, gefördert werden. Ginge es tatsächlich um die Förderung der Stromgewinnung aus alternativen Energien, so würde eine andere Haltung der Grünen zur Stromgewinnung aus Wasserenergie dieses glaubhafter machen.

Meine Damen und Herren, wir wollen Wälder, die aus Stämmen von Eichen, Buchen oder anderen Baumarten bestehen, und in denen der Wind im Laub raschelt. Wir wollen keine Wälder aus Beton und sich drehenden Flügeln.

Ich freue mich schon auf die Diskussion in den Ausschüssen. – Vielen Dank."

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