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CDU

27.05.2009, Änderung des Landesplanungsgesetzes

"Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der vorliegende Änderungsantrag zum Landesplanungsgesetz hat das Ziel, die Anzahl der Regionalratsmitglieder zu erhöhen.

Die Erhöhung der Einwohnerzahl von früher 150.000 auf 200.000, nach der die Mitglieder in die Regionalräte entsendet werden, wurde von der alten rot-grünen Landesregierung kurz vor Ende der letzten Legislaturperiode noch am 3. Mai 2005 beschlossen und - damit kein Irrtum aufkommt - geht nicht auf eine Initiative der jetzigen Landesregierung zurück.

Begründet wurde dies damals damit, dass die Sitzzahl in den Regionalräten nach Änderung des Landesplanungsgesetzes beibehalten werden sollte. Eine Vergrößerung wurde nicht angestrebt. Durch die Übertragung der Regionalplanung auf den Regionalverband Ruhr entfallen nun in den Regierungsbezirken Münster, Arnsberg und Düsseldorf - nicht Detmold - Zuständigkeiten, sodass die Beibehaltung der originären Größe der Regionalräte nicht zu rechtfertigen ist. Auch für Regionalräte gilt, dass sie effizient arbeiten sollten. Mit der bestehenden Regelung scheint dies gewährleistet zu sein. Ein Mehr an Mandaten bei geringeren Zuständigkeiten ist nicht vermittelbar. Es ist auch nicht erkennbar, dass durch die bestehende Regelung der Parteienproporz in den Regionalräten gefährdet ist.

Die Regionalräte werden auch zukünftig ein repräsentatives Bild der Kommunalwahlergebnisse auf Regierungsbezirksebene widerspiegeln. Es besteht nicht nur die Möglichkeit, per Direktwahl in den Regionalrat einzuziehen, sondern auch die Möglichkeit über die Reserveliste. Mit der geltenden Regelung wird auch verhindert, dass einzelne kreisfreie Städte mit einem extrem abweichenden Ergebnis bei der Kommunalwahl unverhältnismäßig Einfluss auf die Regionalplanung nehmen können.

Die Regionalplanung ist in der Regel ein Bereich, der viele Kommunen betrifft. Eine Stärkung der Kommunen können wir durch eine Erhöhung der Mitgliederzahlen in den

Regionalräten ebenfalls nicht erkennen. Warum dies überhaupt durch eine Verdoppelung der Mitgliederanzahl erfolgen könnte, ist zumindest uns nicht ersichtlich.

Bei größeren Regionalräten könnte im Gegenteil sogar wieder das „Kirchturmdenken“ gefördert werden, ein Denken, das es zu verringern gilt. Durch die Übertragung der Regionalplanung auf den Regionalverband Ruhr ist der Ballungsraum Ruhrgebiet gestärkt worden, eine Maßnahme, die schon vor Jahren von Raumplanungsorganisationen gefordert wurde, so zum Beispiel 1999 durch den Informationskreis für Raumplanung. Die entsprechende Organisationsänderung wird jetzt nach der Kommunalwahl umgesetzt.

Durch die Neubildung der Verbandsversammlung beim Regionalverband Ruhr sollten möglichst keine weiteren Kosten entstehen. Eine erhöhte Mitgliederzahl in allen Regionalverbänden und demzufolge auch in der Verbandsversammlung wäre diesbezüglich kontraproduktiv.

Meine Damen und Herren, durch die beantragte Gesetzesänderung können wir keine Vorteile erkennen. Wir lehnen daher die Gesetzesänderung ab. - Vielen Dank."

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