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06.03.2003, Meinungsaustausch Kirchen - CDU zum Bestattungsgesetz

Zu einem Meinungsaustausch über das von der Landesregierung vorgelegte Bestattungsgesetz trafen sich auf Einladung des heimischen Landtagsabgeordneten Hubert Schulte die CDU-Vorsitzenden seines Wahlkreises mit Vertretern der katholischen und evangelischen Kirche.
Im Mittelpunkt stand dabei der Umgang mit der Totenwürde. Dr. Retterath, der im Auftrag des Pfarrers der katholischen St. Vincenz-Gemeinde in Menden teilnahm, merkte an: „ Der Entwicklungsstand einer Kultur ist daran erkennbar, wie sie mit ihren Toten umgeht.“
Kritisiert wurde im wesentlichen die Möglichkeit, zukünftig Urnen an die Hinterbliebenen herausgeben zu können, das Verstreuen der Asche auf dafür vorgesehenen Feldern, der Wegfall des Sargzwangs sowie die Errichtung privater Friedhöfe. Dazu Pfarrer Stuberg von der evangelischen Christus-Kirchengemeinde in Iserlohn: „ Der Umgang mit der Urne eines verstorbenen Menschen kann nicht in das Belieben jedes einzelnen gestellt werden. Die Personalität des Verstorbenen und der öffentliche Zugang zu seiner letzten Ruhestätte müssen gewahrt bleiben“. Hervorgehoben wurden Negativ-Beispiele wie aus Amsterdam. Dort werden alljährlich beim Ausbaggern der Grachten zahlreiche Urnen gefunden. Des weiteren wurde darauf hingewiesen, dass bei einer Herausgabe der Urnen, diese möglicherweise zu einem Zankapfel bei Erbstreitigkeiten werden könnten.
Hubert Schulte lehnte im Gespräch auch das Verstreuen von Asche ab. Er wies auf die schon jetzt bestehende Möglichkeit hin, sich anonym bestatten zu lassen.
Der Wegfall des Sargzwangs wurde als äußerst problematisch angesehen. Nicht nur dass die Bodenverhältnisse dies vielerorts gar nicht zulassen – auch hygienische Gründe sprechen dagegen. Ausnahmeregelungen für einzelne Religionsgemeinschaften sollten aber zukünftig weiterhin möglich sein.
Positiv bewertet wurde, dass Tot- und Fehlgeborene unabhängig von Gewichtsgrenzen auf Wunsch eines Elternteils beigesetzt werden können.
Rückblickend auf die Diskussion stellten alle Teilnehmer fest, dass ein Konsens in allen angesprochenen Punkten besteht und man den Änderungsantrag der CDU-Landtagsfraktion zum rot-grünen Gesetzesentwurf unterstützt.