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CDU
04.12.2002, Kritik am geplanten Bestattungsgesetz

Der Gesetzentwurf der rot-grünen Landesregierung zur Neuordnung des Friedhofs- und Bestattungswesens ruft auch beim heimischen Landtagsabgeordneten Hubert Schulte heftigen Widerstand hervor.
Der CDU-Politiker sieht in den Plänen eine Gefährdung der Totenruhe, wie sie von einer großen Mehrheit der Bevölkerung über Jahrhunderte hinweg bis heute akzeptiert und praktiziert wurde.
Den Wegfall des generellen Sargzwanges lehnt der Unionsabgeordnete aus Gründen der Hygiene und Pietät ab. Schulte verweist in diesem Zusammenhang auf die schon jetzt in vielen Großstädten bestehende Möglichkeit, für andere Religionsgemeinschaften – beispielsweise Muslime – Bestattungen nach ihren Riten als Ausnahmegenehmigung zuzulassen. Er befürchtet, dass bei Abschaffung des Sargzwanges aus Kostengründen auf ein traditionelles Begräbnis verzichtet werden könnte. „Wirtschaftliche Gesichtspunkte dürfen der Würde des Toten nicht übergeordnet werden“, so Hubert Schulte.
Ein weiterer Kritikpunkt ist die Übergabe von Urnen an Angehörige. Der CDU-Abgeordnete sieht die Totenruhe sowie eine würdige Trauerarbeit gefährdet und verweist auf das Beispiel Niederlande: In den Grachten von Amsterdam werden jedes Jahr zahlreiche Urnen aufgefunden, die dort von Menschen entsorgt werden, welche in der zweiten oder dritten Generation keine emotionale Bindung mehr zu dem Verstorbenen haben. Eine Kontrolle staatlicherseits über den Umgang mit der Urne ist in keiner Weise sicherzustellen.
Der Möglichkeit Asche auf Rasenflächen zu verteilen, steht Schulte ablehnend gegenüber. Er fragt sich, welchem Angehörigen bei dem Gedanken Wohl zu Mute sei, dass die in aller Regel an Grashalmen haften bleibenden Aschenstücke beim nächsten Rasenschnitt über den Kompost entsorgt werden.
Insgesamt wirft er der Landesregierung vor, mit dem Thema mehr als unsensibel umzugehen.