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CDU
15.07.2004, Plenarrede: Allokationsplan

"Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es stellt sich heute die Frage, wen Rot-Grün eigentlich abfeiern will, Minister Clement oder Minister Trittin. Werden wir jetzt jedes Mal, wenn nach langem Streit die Koalition in Berlin endlich ihren Streit beigelegt hat, hier eine Aktuelle Stunde haben?

Zum Inhalt: Bereits in der Debatte Ende Februar dieses Jahres habe ich darauf hingewiesen, welche Bedeutung dieses Gesetz aus umweltpolitischer und wirtschaftpolitischer Sicht hat. Mit dem Gesetz zum Emissionshandel ist die wichtigste Entscheidung der letzten Jahre für die Entwicklung und Zukunft des Standortes Deutschland und NRW gefallen. Da das Gesetzgebungsverfahren im Eiltempo durchgeführt worden ist, also wieder einmal mit einem enormen Zeitdruck - Sie kennen den Ablauf: montags Anhörung, freitags Beschluss -, wird sich erst später zeigen, mit wie vielen handwerklichen Fehlern dieses Gesetz behaftet ist.

Die EU hat sich im Kyoto-Protokoll zur Reduzierung der Treibhausgase um 8 % verpflichtet. Wir stehen zum Emissionshandel. Deutschland hat sich dazu verpflichtet, zwischen 1990 und 2012 eine Reduzierung um 21 % vorzunehmen. Das ist ein sehr hohes Ziel. Daher ist es schwer verständlich, dass gerade in Deutschland über das Minderungsziel hinausgegangen werden soll. Umso mehr gilt es, bei der Umsetzung das richtige Augenmaß zu bewahren.

Wir haben bei der Diskussion um das Gesetz immer Wert darauf gelegt, dass vorsorgender Umweltschutz mit Wirtschaftswachstum und Arbeitsplatzsicherung vereinbar ist. Daher ist positiv zu bewerten, dass es im Rahmen der Beratung gelungen ist, für neu zu gründende Unternehmen und für Betriebserweiterungen weitere Emissionsberechtigungen vorzusehen. Bei richtiger Handhabe bedeutet dies, dass es für die Ansiedlung neuer Betriebe und für die Erweiterung bestehender Betriebe entsprechende Möglichkeiten gibt und durch das Gesetz, wenn es richtig angewendet wird, keine Schwierigkeiten entstehen sollten. Auch die Möglichkeit, Arbeitsplätze zu schaffen, würde bei richtiger Handhabe nicht verbaut. Es wird sich allerdings erst in der Zukunft zeigen, ob die Reserve ausreichend ist, um ein Wachstum der Industrie zuzulassen, damit die hohe Arbeitslosigkeit beseitigt wird.

Bisher haben noch nicht alle EU-Mitgliedstaaten ihre Allokationspläne vorgelegt. Doch eine Analyse des Bundesumweltministeriums kommt zu dem Ergebnis, dass eine ganze Anzahl von Staaten über das Ziel hinaus Berechtigungen erteilen wird. Das führt zu Wettbewerbsverzerrungen, die zu unseren Lasten gehen. Die Studie des Bundesumweltministeriums weist ausdrücklich darauf hin, dass dies zu erheblichen Wettbewerbsverzerrungen und beträchtlichen Belastungen der deutschen Wirtschaft führt.

Die in der Überschrift zur heutigen Aktuellen Stunde getroffene Aussage "Planungssicherheit für Innovation" trifft noch nicht zu. Herr Minister Horstmann hat darauf verwiesen, dass laut Gesetz eine rückwirkende Reduzierung der zugeteilten Zertifikate möglich ist. Solange dies möglich ist, kann von einer Planungssicherheit keine Rede sein.

Wenn 495 Millionen t überschritten werden, dann würde das nach jetziger Gesetzeslage dazu führen, dass rückwirkend Reduzierungen vorgenommen werden. Hier muss, wie die EU das gefordert hat, kurzfristig die entsprechende Änderung des Gesetzes erfolgen und damit Klarheit geschaffen werden.

Die besondere Situation der Zement- und Kalkindustrie, die in ihren modernen Anlagen bereits heute bis an die Grenze der produktionsbedingten Emissionswerte reduziert hat, wurde leider nicht ausreichend berücksichtigt. Auch hier wäre noch eine entsprechende Nachbesserung wünschenswert.

Die erreichte Regelung für die Braun- und Steinkohlekraftwerke ermöglicht es der Industrie in Nordrhein-Westfalen nunmehr, mit der Modernisierung von Braun- und Steinkohlekraftwerken zu beginnen. Das ist positiv für unser Land zu sehen. Übrigens hat gerade dieser Punkt zu entsprechenden Differenzen zwischen Rot und Grün auf Landesebene geführt. Ich denke an die Aussagen und Beiträge von Herrn Priggen und an die zeitgleich erfolgten Erklärungen von Minister Horstmann.

Meine Damen und Herren, es gilt nun, mit dem Gesetz zu arbeiten. Nutzen wir die Zeit der ersten Handlungsperiode, um Schwierigkeiten und scharfe Kanten, die für unsere Industrie hier vielleicht bestehen, zu beseitigen, damit wir das Ziel eines hochwertigen Umweltschutzes bei gutem Wirtschaftswachstum auch erreichen. - Vielen Dank."