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CDU

19.09.2007, Plenarrede zu Abwassergebühren

"Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In dem vorliegenden Antrag werden mehrere Punkte angesprochen, die aus Sicht der Grünen zur Reduzierung der Abwassergebühren beitragen würden. Ich kann die nicht erkennen. Die Argumente zu diesem Antrag sind vielfach ausgetauscht. Daher nur noch einige Anmerkungen zu den Abwassergebühren:

Die Berechnung der Abwassergebühren geschieht heute in den Städten und Gemeinden nach zwei Kriterien. Zum einen ist der Trinkwasserverbrauch das Maß für die Abwassergebühr und zum anderen wird in vielen Kommunen bereits heute die versiegelte Fläche als weitere Berechnungsgrundlage herangezogen. In welchem Verhältnis Trinkwasserverbrauch und versiegelte Fläche zur Abwasserfinanzierung beitragen, ist in den Städten sehr unterschiedlich. Der Verteilungsmaßstab wird jeweils von den Städten und Gemeinden festgelegt, und zwar in eigener Regie.

Mit einer Verpflichtung der Städte und Gemeinden, die versiegelte Fläche als eine Grundlage der Gebührenberechnung zu nutzen, wird übrigens keine Kostenreduzierung erreicht. Die Kosten werden nur anders auf die Bürgerinnen und Bürger verteilt.

Natürlich ist es für die Bürgerinnen und Bürger schwer verständlich, dass zum Beispiel für die Ableitung des Niederschlagswassers eines großen Baumarktes mit entsprechend großem Hallendach und versiegeltem Parkplatz die Kanalisation ausgelegt und bezahlt werden muss, eventuell sogar mit einem kostenintensiven Bau eines zusätzlichen Regenrückhaltebeckens, dieser Baumarkt aber bei alleiniger Abrechnung über den Trinkwasserverbrauch nicht mehr Abwassergebühr bezahlt als beispielsweise ein Eigenheimbewohner.

Doch ist das nicht Aufgabe der Städte und Gemeinden, hier eine richtige Kostenverteilung vorzunehmen? Ist es nicht Aufgabe einer verantwortungsbewussten kommunalen Selbstverwaltung? Die Möglichkeit hierzu besteht bereits heute. Die rechtlichen Möglichkeiten sind gegeben. Ja, bei entsprechender Abweichung von einer gleichmäßigen Siedlungsstruktur besteht für die Kommunen sogar die Pflicht, eine differenzierte Gebührenberechnung vorzunehmen.

Die Reduzierung von versiegelten Flächen an sich ist eine lobenswerte Absicht. Je weniger versiegelte Fläche, umso geringer die Wassermenge, die bei Regen direkt den Bächen und Flüssen zugeführt wird. Wir sehen hier die Kommunen in der Verantwortung. Die Kommunen müssen entscheiden. Ein Regelungsbedarf des Landes besteht aus unserer Sicht nicht.

Ebenso besteht bereits heute die Möglichkeit, Regenwasser zu sammeln und in geeigneter Form weiterzuverwenden. Mehrere Städte haben in ihren Satzungen bereits entsprechende Regelungen. Wer Regenwasser zum Beispiel zum Toilettenspülen oder anderweitig verwendet, bekommt einen Gebührenabschlag. Also auch kein Regelungsbedarf!

Wenn unter dem Schlagwort „Gebührengerechtigkeit“ eine Veränderung bei der Gebührenbelastung vorgenommen werden soll, dann muss man diese Diskussion sicherlich breiter anlegen. Dann müssen wir uns darüber unterhalten, dass zum Beispiel die erhöhten Kosten für die Kanalisation in Trinkwasserschutzgebieten nicht alleine den Anwohnern, sondern den Nutznießern dieser erhöhten Auflagen in Rechnung gestellt werden.

Meine Damen und Herren, der vorliegende Antrag der Grünen hat zum Ziel, den Städten und Gemeinden eine verbindliche Vorgabe für die Abrechnung der Abwassergebühren in mehreren Bereichen zu machen. Wir hier im Landtag sollen bestimmen, nach welchen Kriterien jede einzelne Kommune ihre Abwassergebühren berechnen muss. Ist das noch kommunale Selbstverwaltung? Wir sagen Nein. Wir sagen Ja zur kommunalen Selbstverwaltung und lehnen daher den Antrag ab. – Vielen Dank."

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