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CDU
23.01.2003, Plenarrede zur Einführung des Zwangspfands

"Herr Präsident! Meine Damen und Herren!

Seit dem 01.01.2003 wird das Zwangspfand erhoben. Die Kundenreaktionen, die Herr Remmel hier gerade dargestellt hat, habe ich ganz anders wahrgenommen: Es herrscht ein heilloses Durcheinander. Die Verärgerung der Kunden ist wahrnehmbar. Ich wundere mich, dass Sie sie nicht wahrnehmen.
Vor der Einführung des Zwangspfands haben wir hier im Parlament manche Debatte dazu geführt. Wir haben mehrfach darauf hingewiesen, dass sich die Voraussetzungen für die Umsetzung der Verordnung seit 1991 deutlich verändert haben und man die Parameter neu justieren müsste.
Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten, NGG, hatte gefordert, vor Einführung eine Folgenabschätzung vorzunehmen. Aber nein! Die Grünen wollten ja unbedingt das Zwangspfand. Die Folgenabschätzung ist nicht geschehen.
Wir haben nun einen milliardenschweren Praxistest. Egal, was dabei herauskommt: Eine Umkehr wird es nicht geben können. Dieser Praxistest beinhaltet alle Risiken. Egal! Es musste ja das Zwangspfand sein. Wie im Kanzleramtsbericht aufgezeigt, werden nun 1,4 Milliarden € für Rücknahmeautomaten ausgegeben. Die jährlichen Zusatzkosten für die Wirtschaft sind enorm. Auf rund 800 Millionen € werden sie geschätzt - auch das ist aus dem Kanzleramtsbericht.
Der ökologische Nutzen dieser Maßnahme ist äußerst gering, wenn er überhaupt vorhanden ist. Was könnte man mit dem Geld, das jetzt für das Zwangspfand aufgewendet wird, nicht alles an tatsächlichen Umweltmaßnahmen durchführen? Was könnte nicht alles damit bewirkt werden? Aber was soll's? Wir haben aus Sicht der Grünen in Deutschland anscheinend genügend Geld, dass man damit so umgehen kann.
Alle Bedenken nicht nur unsererseits, sondern auch von den Umwelt- und Naturschutzverbänden; als Beispiel nenne ich den Naturschutzbund NABU wurden einfach weggewischt und blieben unberücksichtigt.
Meine Damen und Herren, die Veränderungen, die sich durch diese dirigistische Maßnahme in der Wirtschaft ergeben, sind weder abzuschätzen noch geklärt. Es gibt keine verlässlichen Untersuchungen, die darüber Auskunft geben. Wie wird sich z. B. der Glasmarkt entwickeln? Werden Einwegflaschen aus Glas, die aufgrund des bestehenden Glascontainer-Systems nahezu zu 100 % der Wiederverwertung zugeführt werden, ganz verschwinden? Was geschieht mit dem Sammelsystem? Bricht es zusammen? Was geschieht mit dem DSD? - Offene Fragen, die vor der Einführung hätten geklärt werden müssen.
Wir, die CDU-Landtagsfraktion, haben einen Antrag in den Landtag eingebracht, in dem die Landesregierung aufgefordert wurde, ökologisch wertvolle, vorteilhafte Getränkeverpackungen besser zu stellen. Aber: Abgelehnt!
Das ist nicht wahr. Schauen Sie sich doch einmal an, wie Sie sich zu unseren Anträgen verhalten haben.
Wir haben uns für die vom Sachverständigenrat für Umweltfragen vorgeschlagene Lösung ausgesprochen. Ebenfalls abgelehnt! Die Umkehrung und das Aufgeben des Zwangspfandes werden nicht möglich sein; da teilen wir die Auffassung des Sachverständigenrates. Fakten wurden geschaffen, mit allen möglichen Risiken. Aufgrund der geschaffenen Fakten werden wir uns daran beteiligen, das nun bestehende System so zu verbessern, dass es möglichst wenige Nachteile für unsere Bürgerinnen und Bürger hat.
- Wir werden uns daran beteiligen. Unsere Vorschläge aus den letzten Diskussionen sind in bestimmten Bereichen noch heute gültig. Auch beim Zwangspfand können Sie noch einmal eingebracht werden. Die Wirtschaft soll mit einem möglichst geringen Aufwand belastet werden. Aus meiner Sicht ist es gut, dass die Öffentlichkeit das Zwangspfand nicht in erster Linie bezüglich der Umweltschutzmaßnahmen wahrnimmt. Hauptsächlich spielt für sie das Thema der Vermüllung der Landschaft eine Rolle. In diesem Bereich findet das Pfand zugegebenermaßen eine sehr hohe Akzeptanz.
Der Teil der Bevölkerung, der das Zwangspfand verurteilt und darüber unglücklich ist, würde bei einer Verbindung von Zwangspfand mit dem Umweltschutz der Stellung des Umweltschutzes Schaden zufügen.
Meine Damen und Herren, wenn Bauvorhaben eine längere Zeit in der Schublade liegen und nicht umgesetzt werden, wird vor der Umsetzung die Planung nochmals überprüft. Dies wäre auch bei der Umsetzung der Verpackungsverordnung zwingend notwendig gewesen. Hören Sie doch auf! Wenn Sie Ihre Vorstellungen einbringen und dabei von unserer Partei Anregungen kommen, können Sie doch nicht sagen, es sei verhindert worden. Es kann doch nicht sein, dass in einer Demokratie ein Diktat erfolgt.
Meine Damen und Herren, gerade diese Verordnung zeigt: Verordnungen, deren Ziel es ist, das Verhalten von Bürgerinnen und Bürgern zu ändern, sollten ein Verfallsdatum haben. Wenn sich die Verhaltensweisen geändert haben, muss auch ein Gesetz oder eine Verordnung neu justiert und angepasst werden. Zumindest in einigen Bereichen hat sich das Verhalten so verändert, dass die Verordnung von 1991 bereits in Teilbereichen ihr Ziel erreicht hat. Deshalb sind dementsprechend Veränderungen zwingend erforderlich. Vielen Dank."