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24.11.2004, Plenarrede: Landeswassergesetz

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Endlich ist die Landesregierung ihrer Verpflichtung nachgekommen und hat dem Parlament den Entwurf des Landeswassergesetzes vorgelegt. In diesem Gesetz sollen auch die Vorgaben der EU-Wasserrahmenrichtlinie umgesetzt werden.

Bereits im Mai wurde den Fachverbänden ein Referentenentwurf zur Novellierung des Gesetzes zur Stellungnahme zugeleitet. Dieser Entwurf ist bei den Verbänden, den Vertretern der Kommunen und den Wirtschaftsverbänden auf starken Widerstand gestoßen. Sie sind gegen diesen Gesetzentwurf Sturm gelaufen. Bei der Wirtschaft hat der Gesetzentwurf zu großer Verunsicherung geführt, weil im Referentenentwurf zum Teil völlig überzogene Vorstellungen enthalten waren.

Sie, Frau Höhn, müssen sich den Vorwurf gefallen lassen, die wirtschaftliche Entwicklung in unserem Land nicht gerade gefördert zu haben - und das gerade in der jetzigen wirtschaftlichen Situation, in der klare Planungsvorgaben für die Wirtschaft erforderlich gewesen wären. Bei den Betroffenen hat sich der Eindruck verstärkt, dass nach der Wassersteuer erneut ohne Rücksicht auf Verluste grüne Spielwiesen bedient werden sollten.

Zum Glück für NRW hat der massive Widerstand der Verbände zu Veränderungen geführt und damit zu einem etwas realistischeren Gesetzentwurf.

Der dem Parlament jetzt zugeleitete Entwurf ist zwar ein Schritt in die richtige Richtung; doch es besteht erheblicher Nachbesserungsbedarf.

So fordern wir, dass die Wasserrahmenrichtlinie 1:1 umgesetzt wird. Bisher wurde uns von den Koalitionsfraktionen entgegengehalten: Das geht nicht. Doch in der Zwischenzeit haben wir vom Ministerpräsidenten Unterstützung bekommen. Er hat bei der Vorstellung des Gesetzentwurfs von einer 1:1-Umsetzung gesprochen.

Doch von einer solchen Umsetzung sind wir noch meilenweit entfernt. Die Grundlage für zukünftiges Handeln wird heute durch die Bewertung und Einstufung der Gewässer vorgenommen. Es kann einfach nicht sein, dass auf einmal etwa 96 % der nordrhein-westfälischen Gewässer aus dem einen oder anderen Grund eine schlechte Qualität haben sollen. Wir fordern, dass in NRW Gewässer genauso wie in den anderen Bundesländern, wie im europäischen Ausland und insbesondere wie in unseren Nachbarländern Belgien und Holland bewertet werden, also nach denselben Kriterien. Einen Sonderweg für NRW lehnen wir ab.

Ich nenne Ihnen weiteren Nachbesserungsbedarf: Zum Beispiel wird § 19 in der jetzigen Ausführung aufgrund der weit reichenden Informations- und Berichtspflichten zu einem unnötig erhöhten Verwaltungs- und Kostenaufwand führen. Insbesondere die Datenerstellung über die wirtschaftliche Analyse kann als sehr aufwendig angesehen werden. Außerdem geht die Erhebung von personen- und betriebsbezogenen Daten über die Vorgaben der Wasserrahmenrichtlinie weit hinaus.

Es wird zwar immer Bürokratieabbau gefordert und von ihm gesprochen, doch Sie schaffen hiermit neue Bürokratie. Nicht mehr, sondern weniger Bürokratie muss unser Ziel sein. Auch hierzu ein Beispiel: Warum verzichten wir nicht wie die Länder Hessen und Rheinland-Pfalz auf die Genehmigung der Tarife für Fährunternehmen? Sicherlich ist das nur eine Kleinigkeit; doch Bürokratieabbau beginnt mit Kleinigkeiten.

Weitere Punkte betreffen § 30, der das Erlöschen wasserrechtlicher Erlaubnisse regelt. In der jetzigen Ausführung kann es dazu führen, dass historische Mühlenanlagen mit dem Entzug der Wasserrechte rechnen müssen. Das kann doch nicht gewollt sein. Wir sind der Meinung, dass die Regelung des Bundes hierzu übernommen werden sollte.

§ 90 - Uferrandstreifen - ist vorhin schon einmal angesprochen worden. Diese Regelung ist gegenüber dem Referentenentwurf deutlich entschärft worden. Doch trotz der Entschärfung ist weiterhin mit Einschränkungen für Land- und Forstwirtschaft zu rechnen. Hier ist aus unserer Sicht noch eine Konkretisierung notwendig. Wie sieht die Freihaltung des Uferrandstreifens für Gewerbe und Industrie aus?

Gerade bei uns in den Mittelgebirgen im Sauerland sind aufgrund der Topographie und der Enge der Tallagen viele Betriebe direkt am Ufer der Gewässer gebaut worden, und dies aus der geschichtlichen Entwicklung heraus außerhalb der Ortslagen, ohne einen aus heutiger Sicht wünschenswerten Abstand zu dem Ufer des entsprechenden Flusses. Wie werden Bestand und Entwicklung dieser Unternehmen abgesichert? Auch dies sollte noch einmal diskutiert werden.

Meine Damen und Herren, wir, aber auch die Verbände und die Wirtschaft gingen mit weniger Misstrauen an diesen Gesetzentwurf heran, wenn im vorliegenden Entwurf nicht so viele Ausgestaltungsmöglichkeiten für das Ministerium bestünden, Möglichkeiten, aufgrund derer die vorher im Referentenentwurf vorhandenen Vorstellungen und Forderungen durch die so genannte kalte Küche, durch Rechtsvorschriften und Ausführungsbestimmungen, doch noch am Landtag vorbei umzusetzen wären. Wir fordern daher, dass der Landtag an der Ausgestaltung des Gesetzes stärker beteiligt wird und nicht unter Umständen der Wille des Landtages durch das Ministerium verfälscht werden kann.

Meine Damen und Herren, lassen Sie uns in den Ausschussberatungen die bestehenden Bedenken ausräumen, keine unnötige Bürokratie und keine neuen Kosten oder Gebühren für Bürgerinnen und Bürger, Wirtschaft oder Kommunen schaffen sowie durch klare, eindeutige Formulierungen spätere unterschiedliche Definitionsmöglichkeiten ausschließen. Vielen Dank.